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   LSG Bayern, 01.08.2001 - L 19 RJ 668/99   

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https://dejure.org/2001,20391
LSG Bayern, 01.08.2001 - L 19 RJ 668/99 (https://dejure.org/2001,20391)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01.08.2001 - L 19 RJ 668/99 (https://dejure.org/2001,20391)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01. August 2001 - L 19 RJ 668/99 (https://dejure.org/2001,20391)
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  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92

    Berufsschutz - Behindertengerechter Arbeitsplatz

    Auszug aus LSG Bayern, 01.08.2001 - L 19 RJ 668/99
    Der Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters ist zuzuordnen, wer einen anerkannten Ausbildungsberuf mit regelmäßig mehr als zweijähriger Ausbildungszeit erlernt und bisher ausgeübt hat oder dessen tarifvertragliche Einordnung in eine Lohn- bzw Gehaltsgruppe den Schluss zulässt, dass diese Tätigkeit als Facharbeitertätigkeit zu qualifizieren ist (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 38).
  • BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 77/93

    Berufsschutz - Außerhalb - Geltungsbereich - Einschränkung

    Auszug aus LSG Bayern, 01.08.2001 - L 19 RJ 668/99
    Bisheriger Beruf ist in der Regel die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, von der auch bei einer nur kurzfristigen (wegen Eintritt des Leistungsfalls beendeten) Ausübung auszugehen ist, wenn sie zugleich die qualitativ höchste im Berufsleben des Versicherten gewesen ist (stRspr des BSG, vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 49 mwN).
  • BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 5/98 R

    Berufsschutz für Berufskraftfahrer

    Auszug aus LSG Bayern, 01.08.2001 - L 19 RJ 668/99
    Eine Ausnahme käme allenfalls dann in Betracht, wenn sich aus dem einschlägigen Tarifvertrag eine Gleichstellung der Tätigkeit des Klägers als Kraftfahrer mit der eines "originären" Facharbeiters (mit über zweijähriger Ausbildung) ergeben würde (Urteil BSG vom 01.02.2000 - B 8 KN 5/98 -).
  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 31/92

    Selbstständiger - Berufsunfähigkeit - Unselbstständige Tätigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 01.08.2001 - L 19 RJ 668/99
    Zur Erleichterung dieser Beurteilung hat die höchstrichterliche Rechtsprechung ein Mehrstufenschema entwickelt, das die Berufstätigkeiten in (Qualifikations)-Gruppen unterteilt, die - von oben nach unten - durch den Leitberuf des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw des besonders hochqualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters, des angelernten Arbeiters und des ungelernten Arbeiters charakterisiert werden (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 39 mwN).
  • BSG, 20.04.1993 - 5 RJ 66/92

    Anspruch Rente wegen Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung des

    Auszug aus LSG Bayern, 01.08.2001 - L 19 RJ 668/99
    Solche Kenntnisse und Fähigkeiten sind vielmehr, ebenso wie Kenntnisse des internationalen Verkehrsrechts und des Rechts für Gefahrguttransporte, keine "besonderen" Anforderungen der Tätigkeit eines Berufskraftfahrers, weil sie jeder Berufskraftfahrertätigkeit immanent sind (Urteil des BSG vom 20.04.1993 - 5 RJ 66/92 -).
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